Förderung für Einblasdämmung: Zuschüsse für Ihre Dämmmaßnahme

Eine nachträgliche Einblasdämmung kann unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Entscheidend ist nicht allein das Dämmverfahren, sondern ob die geplante Maßnahme die technischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt. Wir empfehlen deshalb, die Förderfähigkeit vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.

Welche Einblasdämmungen können gefördert werden?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Dazu zählen unter anderem Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Damit können grundsätzlich auch unsere typischen Einsatzbereiche der Einblasdämmung infrage kommen:

Ob die konkrete Ausführung förderfähig ist, hängt jedoch vom vorhandenen Gebäude, der geplanten Konstruktion und der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ab.

Wie hoch ist die Förderung?

Stand: September 2026

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der aktuelle Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt grundsätzlich bei 30.000 Euro je Wohneinheit.

Liegt ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann sich die Obergrenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen.

Seit der Änderung der Förderbedingungen im Juli 2026 gilt für den zusätzlichen iSFP-Bonus eine Besonderheit: Die zusätzlichen 5 % werden erst für den Teil der Investition berücksichtigt, der ein Investitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt.

Gerade bei kleineren Dämmmaßnahmen sollte deshalb individuell geprüft werden, welchen tatsächlichen finanziellen Vorteil ein vorhandener iSFP bietet.

Was ist für die Förderung zu beachten?

Für die Förderung einer Maßnahme an der Gebäudehülle muss eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Außerdem müssen die technischen Anforderungen des Förderprogramms eingehalten und entsprechend nachgewiesen werden.

Wichtig ist außerdem die richtige Reihenfolge.

Die Förderfähigkeit sollte vor Beginn der Maßnahme geklärt werden. Für die Antragstellung muss bereits ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine förderrechtlich erforderliche Bedingung zur Förderzusage enthält.

Deshalb gilt: Nicht erst dämmen und anschließend nach einer Förderung suchen.

Wenn eine Förderung genutzt werden soll, sollte sie von Beginn an in die Planung einbezogen werden.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Förderprogramme und Voraussetzungen können sich ändern. Außerdem ist nicht jede Fördermöglichkeit für jedes Gebäude oder jede Dämmmaßnahme sinnvoll.

Wenn Sie eine Einblasdämmung planen, sollte deshalb frühzeitig geklärt werden:

  • welche Maßnahme an Ihrem Gebäude möglich ist
  • ob die technischen Förderanforderungen erreicht werden können
  • welche Fördervariante infrage kommt
  • welche Schritte vor Beginn der Arbeiten notwendig sind

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